Kinderrechte werden massiv verletzt
Die aktuelle Rechtslage für Grund- und Oberstufenschüler in Österreich ist so, dass eine Strafanzeige an die Schule 15 Seiten umfassen würde, so viele Kinderrechte (Bildungsrecht, Maskenzwang, Nötigung zum Freitesten usw.) werden derzeit missachtet. Nimmt man auch noch den Kriminalfall dazu, dass dieser Nasenbohrer-Test Made in China mangels medizinischer Zulassung vom holländischen Importeur zu genau diesem Selbsttest degradiert wurde, sind wir wohl bei über 20 Seiten Strafanzeige. Auch wenn Minister Fassmann Direktoren- und Schulpersonal in scheinbarer Sicherheit wiegt, dass diese „nur“ die Anweisungen des Bundesministeriums zu befolgen haben und somit unter Schutz von Oben stehen, ist dies rechtlich eine glatte Lüge. Denn Anordnungen von oben sind nur zu befolgen, solange diese gesetzeskonform sind. Ausführende hätten rechtlich sogar die Pflicht aufzuzeigen, wenn es zu Gesetzesverstößen kommt und sich zu weigern, diese umzusetzen.
Der nach wie vor funktionierende Staatsapparat zeigt, dass sich ALLE gegenseitig decken. Alle Ausführenden – egal in welcher Position (Bundesministerium, Landesschuldirektion etc.) – leisten Gehorsam. Die Konsequenzen für den Einzelnen wären wohl Suspendierung. Würden sich alle zur Ausführung Angestifteten zusammentun und sich der weiteren Ausführung weigern, wäre die ganze Sache Geschichte von gestern. Dazu kommt natürlich, dass all diese Anordnungsbefolger massenweise Unterstützung vom unter Angsthypnose gesetzten Volk haben, damit meine ich alle Eltern, die an Corona als Gesundheitsgefahr nach wie vor glauben und dabei nicht durchschauen, dass Corona dazu verwendet wird, uns jeglicher Grund- und Freiheitsrechte dauerhaft zu berauben und uns den kommunistischen, diktatorischen Gedankengeist einzuhauchen.
Alle Gerichtbarkeiten können ohne eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes keine Verordnungen aufheben. Der Verfassungsgerichtshof kommt in Österreich jedoch nur 4 x im Jahr zusammen und so ist es offensichtlich, dass die Regierungsriege genau durch diese Zeitverzögerung ihre tyrannischen Verordnungen immer wieder von Neuem ausspielen.
Ein Beispiel an Volksschikane: Die Maskenpflicht in Schulen vom Frühjahr und Herbst 2020 wurde im Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Danach haben Kurz und Fassmann von Neuem für 2021 eine Verordnung zu Maskenpflicht in Schulen herausgegeben, an die sich wieder alle zu halten haben, bis es der Verfassungsgerichtshof nachträglich aufhebt. Erkennen Sie mittlerweile die Frotzelei unserer Tyrannen?
Eine Freundin von mir hat bei einem Lungenfacharzt gearbeitet. Arbeiter, die angehalten waren, aufgrund ihrer Tätigkeit eine FFP2-Maske zu tragen, mussten sich zuvor einem Gesundheitscheck beim Lungenfacharzt unterziehen, ob das für sie überhaupt zulässig ist. Weiters waren sie verpflichtet, sich alle halben Jahre einem Gesundheitscheck und einem Röntgen beim Lungenfacharzt zu unterziehen, damit durch oftmaliges Tragen der FFP2-Masken wohl keine Gesundheitsschäden entstehen. Heute verpassen wir jedem, ob jung oder alt, fit oder kränklich, automatisch – ohne vorherigem Check beim Arzt und ohne regelmäßige Kontrolle – eine FFP2-Maske. Das Schlimme für mich ist nicht die Frage, wie kann mit Angstmache so viel Akzeptanz forciert werden, sondern dass die Masse des Volkes dies alles kritiklos ausführt.
Und so wie das Volk auf das Maskentragen eingeschworen wurde und nun zum Freitesten genötigt wird, so werden wir – wenn wir nicht bald Stopp sagen – zur freiwilligen Corona-Impfung animiert werden. Das alles hat eine perfekte psychologische Vorgangsweise und entspricht der beabsichtigen systematischen Unterwerfung des Volkes. Jeder Mensch hat eine individuelle rote Linie. Bei mir ist sie bereits seit März vorigen Jahres überschritten. Und bei Ihnen?
Aktueller juristischer Stand
Der Vorarlberger Rechtsanwalt Dr. Karl Mumelter hat in einem 18-seitigen Brief an die Kinder- und Jugendanwaltschaft alle Gesetzeswidrigkeiten zusammengefasst. Sehr interessant zu lesen, um sich des Strafumfangs bewusst zu werden:
https://rheuma-akademie.com/pdf/Vorarlberger-Antwalt-18-Seiten-Rechtswidrigkeit.pdf
Heute hat Dr. Mumelter mir weitere Informationen zukommen lassen:
Einen guten Rat zu geben, ist hier schwer, da es nicht nur um juristische Fragen geht. Bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Testpflicht in den Schulen sind aus meiner Sicht folgende Aspekte zu beachten:
Aus den mit von mir bereits angeführten Gründen erachte ich die Testpflicht in den Schulen aus mehreren Gründen als gesetz- und verfassungswidrig; es besteht hier meines Erachtens auch der Verdacht auf eine strafbare Handlung.
Dessen ungeachtet ist die Regelung in Form einer Verordnung formell in Kraft. Berufskollegen von mir bereiten bereits eine Anfechtung der Verordnung im Wege des Normenkontrollverfahrens beim Verfassungsgerichtshof vor; ich bin auch sehr zuversichtlich, dass auch diese Verordnung als gesetz-und/oder verfassungswidrig aufgehoben werden wird. Ein solches Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird aber insofern wieder zu spät kommen. Ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gibt es in Österreich nicht. Wenn Sie sich dem Normenkontrollverfahren anschliessen möchten, melden Sie sich bitte bei meinem Kollege
Dr. Roland Orthner
M: +43 650 641 12 16
E: office@roland-orthner.at
W: www.roland-orthner.at
Da die Verordnung derzeit formell in Kraft ist, bleibt daher – wenn man sich der Testpflicht entziehen möchte – derzeit im Prinzip nur die Möglichkeit, dass man die Kinder zu Hause lässt. Ein rechtswidriges Verhalten setzt man dadurch nicht, obwohl mir auch zu Ohren gekommen ist, dass hier mit der Einschaltung des Kinder- und Jugendamtes von Seiten mancher Schulen gedroht wurde. Meines Erachtens ist die Schule in diesem Falle klar verpflichtet, das Kind mit alternativen Lernmethoden (Homeschooling) zu versorgen.
Wenn man die Kinder in die Schule schickt, empfehle ich jedenfalls, die Einverständniserklärung nicht vorbehaltslos zu unterschreiben. Aus meiner Sicht sollte man jedenfalls auf der Einverständniserklärung handschriftlich vermerken, dass die Unterschrift in einer Zwangslage abgegeben und das Einverständnis nicht frei erklärt wurde, und dass man sich ausdrücklich alle Rechte und Ansprüche vorbehält: Man könnte beispielsweise folgendes vermerken:
„Sehr geehrte Damen und Herren, als Eltern steht man vor dem Konflikt, entweder das Einverständnis zur Covid-Testung zu erklären, oder seinem Kind die Möglichkeit zu nehmen, die Schule zu besuchen und die damit einhergehenden sozialen Kontakte zu haben. Wir lehnen als Eltern eine Testpflicht ab. Wir sehen uns aber gezwungen, im beiliegenden Formular das Einverständnis zu erklären, da wir unserem Kind nicht die Möglichkeit nehmen wollen, die Schule zu besuchen und die damit einhergehenden sozialen Kontakte zu haben. Wir halten fest, dass eine freie Entscheidung über das Einverständnis zur Testung nicht möglich war. Wir behalten uns sämtliche Ansprüche und Rechte uneingeschränkt vor.“
Man soll alle Beteiligten wissen lassen, dass sowohl die zivilrechtlichen als auch die strafrechtlichen Verjährungsfristen mindestens drei Jahre und länger laufen. Es bleibt also genügend Zeit, Haftungsansprüche zivil-, straf- und disziplinarrechtlicher Natur geltend zu machen, und zwar auch dann noch, wenn dieser Corona-Spuk längst vorüber sein wird; dies ist nämlich vielen Beteiligten nicht klar.
Eine alte andere Alternative wäre, das Kind in die Schule ohne Einverständniserklärung zu schicken, und für den Fall, dass es aus der Schule ausgeschlossen wird, eine Maßnahmen-Beschwerde (wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt) zu erheben. Dass diese Variante für das Kind nicht angenehm wäre, versteht sich von selbst.
Ich habe bereits mehrere Interessenten, die eine Strafanzeige (gegen BM Fassmann und Anschober) einbringen möchten, wegen des Verdachts der Nötigung auf Einwilligung in eine Heilbehandlung (§§ 105, 110 StGB). Wenn Sie daran interessiert sind, dass eine solche (auch) in Ihrem Namen eingebracht werden sollte, können Sie sich gerne bei mir melden. Aber auch eine solche Anzeige kann den Kindern nicht kurzfristig die Teilnahme ohne Testzwang ermöglichen.
Auf rechtlicher Ebene sehe ich unmittelbar und kurzfristig aus den genannten Gründen leider keine effektive Handhabe, die es ermöglichen würde, auf Basis einer gerichtlichen/behördlichen Eilentscheidung den Kindern die Teilnahme am Unterricht ohne Testzwang unverzüglich zu ermöglichen. Für die rechtlichen Konsequenzen gegen die Beteiligten wird man erst später sorgen können.
Wenn Sie (Haftungs-)Ansprüche i.d.Z. geltend machen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen in der Zwischenzeit alles Gute und viel Durchhaltevermögen.
Dr. Karl Mumelter
Mirgel 1
AT-6833 Fraxern
T: +423 79 47992
E: kh.mumelter@A1.net
Rechtanwälte für Respekt und Grundrechte klären auf
Die Rechtsanwälte Dr. Michael Brunner und Mag. Gerold Beneder sowie der Lungenfacharzt Dr. Friedrich Bischinger geben Auskunft über die aktuelle rechtliche und medizinische Lage in Bezug auf FFP‑2 Masken, Antigentests etc. Was wir tun können, um unsere Kinder zu schützen zusammengefasst in diesem Beitrag:
Sachverhalte, Strafanzeigen und Strafanklagen
Das Verbrechen, welches durch Corona eine Legitimation bekommt, ist unfassbar groß. Hier nur das wichtigste Strafrechtliche zusammengetragen.
Es darf nicht sein, dass Eltern und Kinder genötigt werden, hier mitzumachen, weil sie ansonsten nicht unterrichtet bzw. benotet werden können.
Der Irrsinn beginnt damit, dass es keine wissenschaftlichen Belege gibt, das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht unserer Kinder auf Bildung mittels Diskriminierung auszuhebeln, da es keinen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz von Sars-Cov-2 überhaupt gibt. Bis jetzt ist es niemandem gelungen, besagtes Virus, auf welches sie all Ihre Maßnahmen beziehen, isoliert d.h. gemäß den Koch‘schen Postulaten, einwandfrei nachzuweisen. (Ignorieren Sie diverse „offizielle“ Faktencheckerseiten. Die sind in dieser Zensurwelle nur dazu eingerichtet, bei Wahrheitsfakten zu verunsichern oder diese lächerlich zu machen.)
Die WHO hat im Herbst 2020 bestätigt, dass Covid-19 nicht gefährlicher als eine Grippe ist und seit 20.1.2021 die Definition eines Covid-Falls nur in Verbindung mit einer Patientenanamnese anhand eindeutiger Symptome erfolgen darf, sprich es darf laut WHO die Definition von symptomlosen Erkrankten nicht mehr geben!!
Mit einem bewegenden Appell wandte sich Prof. Dr. Sucharit Bhakdi mit Blick auf die Großdemonstration am 31. Januar 2021 in Wien an die Menschen. Es werde keinen anderen Weg zurück zur Normalität geben als jenen, dass die Bevölkerung die Regierung zur Umkehr zwingt – friedlich, aber mit Bestimmtheit – schauen Sie das in diesem Beitrag vom Wochenblick eingebaute Video: https://www.wochenblick.at/nach-grossdemo-prof-bhakdi-dankt-wien-und-informiert-ueber-impfgefahren/
Da es keine einzige Rechtsgrundlage für das Testen symptomloser Schulkinder gibt und die wissenschaftliche Evidenz dazu auch nicht beigebracht werden kann, handelt es sich bei all dem um strafrechtlich relevante Nötigung.
https://rheuma-akademie.com/pdf/Strafanzeige-Fassmann.pdf (inkl. Kriminalfall Selbsttest)
https://rheuma-akademie.com/pdf/Kritische-Bewertung-Arzt-Martin-Sprenger.pdf
Sehr gute Zusammenfassung über das perfide Spiel mit Zuckerbrot und Peitsche
Kollateralschäden
Wir hören immer nur von Fallzahlen. Wann werden denn endlich mal die Kollateralschäden diskutiert, die bei unseren Kindern erst in der Zukunft so richtig sichtbar und nicht mehr zu beheben sein werden? Kinder- und Jugendpsychiatrien platzen jetzt schon aus allen Nähten!! Alle – bis zum letzten Glied – werden dies mitverantworten müssen, die hier entweder in voller Absicht oder durch Erpressung mit Holzhammermethoden respektlos und hochmütig auf alles, was wir und unsere Vorfahren aufgebaut haben, mutwillig hinschlagen, um mit unseren Kindern auch die Zukunft dieses Landes zu zerstören. Bis es – hoffentlich bald – soweit ist, müssen wir die Unversehrtheit unserer Kinder schützen und einen menschenwürdigen Bildungsweg (ohne Benachteiligung jener im Home-Schooling!!) für unsere Kinder einfordern und umsetzen!
Es geht definitiv um viel mehr als einen lächerlichen Selbsttest und ein paar Stunden ständig den eigenen Aus-Atem wieder einzuatmen.
#Michaela Eberhard #FokusGesundheit #WissenSchafftBewusstsein
P.S. Nächster Blogartikel „Viele Helden braucht das Land“ folgt in Kürze.
Vorausgegangener Blogbeitrag:
https://rheuma-akademie.com/den-zwangstests-an-schulen-keine-chance-geben-eltern-stehen-auf/
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